Weiterbildung in Niedersachsen
Bereits seit vielen Jahren bilden sich unsere Mitarbeiter regelmäßig fort und profitieren von den Förderprogrammen zur Weiterbildung in Niedersachsen.
Es ist seit jeher ein fortlaufendes Bestreben unserer Kanzlei für unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber zur Verfügung zu stehen und die Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten. Für dieses Ziel ist die ständige Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter unabdingbar.
Bereits seit 2015 arbeiten wir hierbei eng mit der NBank zur Förderung der Weiterbildung in Niedersachsen zusammen. Die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union wurde bei uns in der Kanzlei bislang zur Fortbildung zur Steuerfachwirtin, zur Fachassistentin Lohn und Gehalt, zum berufsbegleitenden Studium oder zur Weiterbildung zur/m Steuerberater/in genutzt.
„Man lernt ja nie aus!“
Aktuell befinden sich zwei MitarbeiterInnen in der Weiterbildung zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin. Die Maßnahme hat unlängst begonnen und die schriftliche Prüfung wird im Oktober 2022 stattfinden.
Wir wünschen beiden Anwärtern bereits jetzt viel Erfolg für die kommende spannende Zeit und die abschließende Prüfung.
Ihr packt das!
News und Praxistipps – Aktuelles Wissen, direkt anwendbar:
Bleiben Sie stets informiert und einen Schritt voraus mit unseren aktuellen Nachrichten und wertvollen Tipps für die Praxis.
Die Schlingen ziehen sich weiter zu – immer mehr Auftragsverhältnisse werden vom BSG als sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (Beschäftigungen) eingestuft
Die Schlingen ziehen sich weiter zu – immer mehr Auftragsverhältnisse werden vom BSG als sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (Beschäftigungen) eingestuftNach § 7 Abs. 1 SGB IV ist...
Die Ermittlung des Zugewinns unter Berücksichtigung von latenten Steuern
Die Ermittlung des Zugewinns unter Berücksichtigung von latenten SteuernBeim Zugewinn handelt es sich um einen Begriff aus dem deutschen Eherecht, der beim gesetzlichen Güterstand der...
Auch bei unternehmerischer Verwendung einer Photovoltaikanlage kann die Entnahme aus dem Unternehmensvermögen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden!
Auch bei unternehmerischer Verwendung einer Photovoltaikanlage kann die Entnahme aus dem Unternehmensvermögen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden! Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und...